Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.07.2001 - 9 U 15/01   

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https://dejure.org/2001,3585
OLG Köln, 24.07.2001 - 9 U 15/01 (https://dejure.org/2001,3585)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.07.2001 - 9 U 15/01 (https://dejure.org/2001,3585)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Juli 2001 - 9 U 15/01 (https://dejure.org/2001,3585)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung; Zulässigkeit; Begründetheit; Auskunftserteilung; Stufenklage

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Pflichtteilsberechtigter: Auskunftsanspruch über den Nachlass

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § ... 546 Abs. 1; ; ZPO § 148; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; BGB § 2314 Abs. 1; ; BGB § 2303 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 2336 Abs. 2; ; BGB § 2336 Abs. 4; ; BGB § 2333 Nr. 5; ; BGB § 2333 Nr. 2; ; BGB § 2333 Nr. 3; ; BGB § 2333; ; GG Art. 14 Abs. 1 S. 2; ; GG Art. 6 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2303 Abs. 1 §§ 2333 2336 Abs. 2
    Formanforderungen bei Angabe der Gründe für Pflichtteilsentziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Pflichtteilsentziehung - Formerfordernisse an die Verfügung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.02.1985 - IVa ZR 136/83

    Umfang des Formzwangs bei Pflichtteilsentziehung

    Auszug aus OLG Köln, 24.07.2001 - 9 U 15/01
    Vielmehr kommt es auf eine (gewisse) Konkretisierung des Grundes oder der Gründe an, auf die er die Entziehung stützen will (vgl. BGHZ 94, 36 (40), offenlassend für § 2333 Nr. 5 BGB; OLG Köln, ZEV 1998, 144; Palandt-Edenhofer, BGB, 60. Aufl, § 2336, Rn 2; Soergel-Dieckmann, BGB, 12. Aufl., § 2336, Rn 6, 7; Münchener Kommentar - Frank, BGB, 3. Aufl., 2336, Rn 7; Staudinger-Olshausen, BGB, 13. Bearbeitung, § 2336, Rn 11, 12 ).

    Der Formzwang soll nicht nur spätere Beweisbarkeit der Motivation des Erblassers bei der Entziehungsentscheidung sichern, sondern darüber hinaus den Erblasser wegen der Folgen der Pflichtteilsentziehung zum verantwortlichen Testieren anhalten (vgl. BGHZ 94, 36 (40); Soergel-Dieckmann, a.a.O., § 2336, Rn 6).

  • RG, 20.02.1919 - IV 367/18

    Entziehung des Pflichtteils durch Wiedergabe der gesetzlichen Bestimmung in der

    Auszug aus OLG Köln, 24.07.2001 - 9 U 15/01
    Das Reichsgericht hat für den Grund des § 2333 Nr. 5 BGB dann eine Ausnahme zugelassen, "wenn von vornherein jeder Zweifel ausgeschlossen ist, welche Tatsachen der Erblasser mit dem in Rede stehenden Ausdruck habe treffen wollen (vgl. RGZ 95, 24).
  • BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen

    Auszug aus OLG Köln, 24.07.2001 - 9 U 15/01
    Für eine Aussetzung nach § 148 ZPO im Hinblick auf das Verfahren BVerfG, 1 BvR 1644/00,welches einen anders gelagerten Sachverhalt betrifft, bestand kein Grund.
  • BGH, 02.12.1998 - IV ZB 19/97

    "Erbunfähigkeit" im Hause Preußen

    Auszug aus OLG Köln, 24.07.2001 - 9 U 15/01
    Eine Mindestteilhabe am Nachlass, jedenfalls der Kinder, ist unter Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 GG - auch im Wandel der Wertvorstellungen - nicht zu beanstanden (vgl. BGH, NJW 1999, 566 (568); Palandt-Edenhofer, a.a.O., vor § 2303, Rn 2 jeweils mit weiteren Nachweisen; zur Diskussion Leisner, NJW 2001, 126).
  • BVerfG, 30.08.2000 - 1 BvR 2464/97

    Verhältnis der Testierfreiheit und des Verwandtenerbrecht zueinander

    Auszug aus OLG Köln, 24.07.2001 - 9 U 15/01
    Die Testierfreiheit umfasst als Bestandteil der Erbrechtsgarantie das Recht des Erblassers, zu seinen Lebzeiten einen gesetzlichen Erben von der Nachlassbeteiligung auszuschließen und auf den gesetzlichen Pflichtteil zu beschränken (vgl. dazu BVerfG, NJW 2001, 141 (142) mit weiteren Nachweisen; Palandt-Edenhofer, vor § 1922, Rn 4).
  • OLG Köln, 11.05.2009 - 2 U 77/05

    Anspruch auf Zahlung eines erbrechtlichen Pflichtteils an den enterbten Sohn ist

    Denn nur so kann vermieden werden, dass die Entziehung aufgrund solcher Vorfälle für begründet angesehen würde, die für den Erblasser nicht bestimmend waren, sondern erst nachträglich vom Erben erhoben und vom Richter für begründet erachtet wurden (vgl. BGHZ 94, 36 [40]; OLG Köln, OLG-Report 2002, 59).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.11.2001 - 9 U 15/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4587
OLG Düsseldorf, 05.11.2001 - 9 U 15/01 (https://dejure.org/2001,4587)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.11.2001 - 9 U 15/01 (https://dejure.org/2001,4587)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. November 2001 - 9 U 15/01 (https://dejure.org/2001,4587)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    WEG § 8; ; BGB § 463 Satz 2; ; BGB § 463 Satz 1; ; BGB § 459 Abs. 2; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Keine Zusicherung der Eigenschaften - Nutzbarheit zum Wohnen / Nutzungsänderungsgenehmigung - durch bloßes Verwenden bestimmter Begriffe im notariellen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verkauf einer "Wohnung": Ist damit ohne weiteres der Wohnzweck zugesichert? (IBR 2002, 330)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.04.1996 - V ZR 83/95

    Zusicherung von Eigenschaften beim Verkauf eines Hausgrundstücks

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2001 - 9 U 15/01
    Dies gilt auch - und erst recht - für eine konkludente Zusicherung (BGH NJW 1996, 2027; BGH NJW 1988, 1202).

    Ob nach diesen Grundsätzen eine Zusicherung erfolgt ist, ist eine Frage der Auslegung, bei der das Verhalten des Verkäufers aus der Sicht des Käufers unter Berücksichtigung seines Erwartungshorizontes bei objektiver Würdigung der Umstände nach Treu und Glauben zu bewerten ist (BGH NJW 1996, 2027 m.N.).

    Für die hier allein entscheidende Frage, ob diese Eigenschaft auch zugesichert wurde, gibt dieser Umstand jedoch nichts her (vgl. BGH NJW 1996, 2027; BGH NJW 1988, 1202).

    Der Bundesgerichtshof hat ausgeführt, der bloße Umstand, dass das Haus im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bewohnt war und keine Anhaltspunkte für eine geplante Nutzungsänderung durch die Käufer vorlagen, rechtfertige nicht den Schluss, dass die Beklagte für die sich aus der mangelhaften Statik ergebenden Folgen habe einstehen wollen (BGH NJW 1996, 2027).

    Zu berücksichtigen ist bei der Frage, ob eine Eigenschaftszusicherung vorliegt, ob für eine solche Gewährübernahme durch den Verkäufer aus Sicht des Käufers überhaupt ein Anlass bestand (BGH NJW 1996, 2027).

    Richtig ist zwar, dass ein Haftungsausschluss selbstverständlich mit den das ganze Rechtsleben beherrschenden Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) vereinbar sein muss (BGH NJW 1986, 2824, 2825; BGH NJW 1996, 2027, 2028; Palandt/Putzo, BGB, 60. Aufl., Anm. 22 vor § 459 BGB).

  • BGH, 18.12.1987 - V ZR 223/85

    Ausgleichsansprüche bei Verkauf des beeinträchtigenden Grundstücks

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2001 - 9 U 15/01
    Dies gilt auch - und erst recht - für eine konkludente Zusicherung (BGH NJW 1996, 2027; BGH NJW 1988, 1202).

    Für die hier allein entscheidende Frage, ob diese Eigenschaft auch zugesichert wurde, gibt dieser Umstand jedoch nichts her (vgl. BGH NJW 1996, 2027; BGH NJW 1988, 1202).

    Der Bundesgerichtshof hat dargelegt, die bloße Bezeichnung reiche zur Annahme einer konkludenten Zusicherung des Verkäufers nicht aus (BGH NJW 1988, 1202 mit Hinweis auf BGH NJW 1972, 1706).

  • BGH, 30.03.2001 - V ZR 461/99

    Zurückverweisung im Berufungsverfahren; Zusicherung eines Mieterträgen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2001 - 9 U 15/01
    Ausreichend wäre grundsätzlich ein auch nur bedingt vorsätzliches Handeln der Beklagten im Sinne eines "Fürmöglichhaltens und Inkaufnehmens" (BGH MDR 2001, 801).

    Wurden aber - wie hier nach dem unstreitigen Vortrag beider Parteien - die Räume erst nach Fertigstellung des Gebäudes zu Wohnzwecken umgestaltet, die zuständige Behörde mithin nicht schon im Genehmigungsverfahren durch unrichtige Planunterlagen getäuscht, so kann nicht ohne weiteres auf bedingten Vorsatz der Beklagten geschlossen werden (vgl. BGH MDR 2001, 801).

    Die Zusicherung einer Eigenschaft im Sinne von §§ 459 Abs. 2, 463 Satz 1 BGB liegt nur dann vor, wenn der Verkäufer vertraglich die Gewähr für den Bestand einer Eigenschaft der Kaufsache übernimmt und somit für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will (BGH MDR 2001, 801 m.N.).

  • BGH, 05.07.1972 - VIII ZR 74/71

    Stillschweigend zugesicherte Eigenschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2001 - 9 U 15/01
    Der Bundesgerichtshof hat dargelegt, die bloße Bezeichnung reiche zur Annahme einer konkludenten Zusicherung des Verkäufers nicht aus (BGH NJW 1988, 1202 mit Hinweis auf BGH NJW 1972, 1706).
  • OLG Düsseldorf, 29.03.1995 - 9 U 204/94

    Keine Haftung des Maklers für Exposé-Angaben!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2001 - 9 U 15/01
    Zu einer anderen Beurteilung gibt die von den Klägern angeführte Senatsentscheidung (NJW-RR 1996, 1353) keinen Anlass.
  • BGH, 03.07.1992 - V ZR 97/91

    Culpa in contrahendo und Sachmangelhaftung bei Verkauf einer Gaststätte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2001 - 9 U 15/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muss sich eine zusicherungsfähige Eigenschaft auf die Kaufsache beziehen, braucht ihr aber nicht unmittelbar innezuwohnen und von ihr auszugehen (vgl. Hagen/Brambring, Der Grundstückskauf, 7. Aufl., Rdnr. 193 m.N.; BGH NJW 1992, 2564).
  • BGH, 06.06.1986 - V ZR 67/85

    Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses in Veräußerungsverträgen über

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2001 - 9 U 15/01
    Richtig ist zwar, dass ein Haftungsausschluss selbstverständlich mit den das ganze Rechtsleben beherrschenden Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) vereinbar sein muss (BGH NJW 1986, 2824, 2825; BGH NJW 1996, 2027, 2028; Palandt/Putzo, BGB, 60. Aufl., Anm. 22 vor § 459 BGB).
  • BGH, 13.12.1995 - VIII ZR 328/94

    Zusicherung einer Eigenschaft bei der Lieferung von Fertigbeton

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2001 - 9 U 15/01
    Gerade bei der Annahme einer stillschweigenden Zusicherung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Zurückhaltung geboten und zwar angesichts der weitreichenden Folgen einer Erklärung des Verkäufers, für das Vorhandensein der fraglichen Eigenschaft zu garantieren, d.h. in gesteigertem Maße einstehen zu wollen (BGH NJW 1996, 836, 837).
  • BGH, 17.09.1999 - V ZR 220/98

    Auslegung einer Gewährübernahme in einem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2001 - 9 U 15/01
    Der Kaufvertrag der Parteien enthält keine ausdrückliche Erklärung der Beklagten darüber, dass sie in vertraglich bindender Weise die Gewähr dafür übernehmen wolle, dass das verkaufte Wohneigentum zu Wohnzwecken nutzbar und die Nutzungsänderung von Gewerbe zur Wohnung genehmigt ist (anders als in BGH NJW 1998, 35, hat die Beklagte nicht "versichert, dass die aufstehenden Gebäude behördlicherseits genehmigt und abgenommen" seien; auch die nichtveröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofes V ZR 220/98 vom 17. September 1999 ergangen zu OLG Düsseldorf, 9 U 151/96, lässt sich hier nicht heranziehen, dort hatte der Verkäufer erklärt, die Gewähr für eine bestimmte Eigenschaft zu übernehmen, was der Bundesgerichtshof als Zusicherung ausgelegt hat).
  • OLG Frankfurt, 30.09.2004 - 16 U 109/00

    Kaufvertrag über 2 Eigentumswohnungen: Stillschweigende Zusicherung der Eignung

    Dies gilt insbesondere dann, wenn die Erklärung des Verkäufers, die als Anknüpfung für eine Zusicherung herangezogen wird, in erster Linie der Bezeichnung des Kaufgegenstandes und des vertragsmäßig vorausgesetzten Gebrauches dient (BGH a.a.O.; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2002, 363).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2002 - L 9 U 15/01   

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https://dejure.org/2002,26874
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2002 - L 9 U 15/01 (https://dejure.org/2002,26874)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.12.2002 - L 9 U 15/01 (https://dejure.org/2002,26874)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. Dezember 2002 - L 9 U 15/01 (https://dejure.org/2002,26874)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Rostock, 05.03.1997 - 6 U 268/96
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2002 - L 9 U 15/01
    Zur Ergänzung des Sach- und Streitstandes wird auf die gewechselten Schriftsätze, den sonstigen Inhalt der Gerichtsakte, sowie den Inhalt der beigezogenen Gerichtsakte zum Az.: L 6 U 268/96 sowie auf die Unfallakte der Berufungsbeklagten (2 Bde) Bezug genommen.
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